Flugplatzordnung

MFV „The Aviators“ OBDACH - ZVR 212963866

1. Allgemeines:

1.1 Der Modellflugplatz wurde vom Modellflugverein „The Aviators“ OBDACH gepachtet und dient ausschließlich den Mitgliedern des Vereines zur Ausübung ihres Sportes.

1.2 Den Modellflugplatz dürfen alle Mitglieder des Modellflugverein „The Aviators“ OBDACH sowie Probemitglieder nach deren Einweisung benützen.

1.3 Das Parken auf dem Admontbichlweg und den benachbarten Wiesen ist verboten. Als Parkplätze dient das Areal der Fa.Hereschwerke und 2-3 Abstellplätze im Bereich der Wagenhütte der Fam. Maierhofer.

1.4 Gäste können den Platz nur über eine Einladung eines gleichzeitig anwesenden Clubmitgliedes benützen, wenn sie eine entsprechende Haftpflichtversicherung nachweisen können.
Gäste haben die Platzordnung zu lesen. Für die Einhaltung der Platzordnung ist der gastgebende Pilot verantwortlich.

1.5 Auf dem gesamten Modellfluggelände ist äußerste Reinlichkeit zu pflegen.
Die Starttische sind nach Benützung von Öl und jedwedem anderen Schmutz zu reinigen. Offenes Feuer ist verboten (ausgenommen des Grillers).
Ein Verbrennen von Modellresten auf der Wiese ist zu unterlassen.
Mitgebrachte Dosen, Flaschen und sonstige Abfälle sind wieder mitzunehmen.
Hunde und andere Haustiere sind auf dem Fluggelände verboten.

1.6 Frequenzen:
In den Fernsteuerungsanlagen dürfen nur Quarze mit den zugelassenen Frequenzen in Österreich verwendet werden.
Die sind im 35 MHz Band die Kanäle 61 bis 80 sowie 260, 281 und 282.
Im 40 MHz Band sind das die Kanäle 50 bis 53.
Sowie das gesamte für den Modellflug genehmigte 2,4 GHz Frequenzband.

Die Verwendung der erlaubten Frequenzen ist aus gesetzlichen und versicherungstechnischen Gründen daher unbedingt einzuhalten.


2. Haftpflicht:

2.1 Alle Flugplatzbenützer müssen eine Haftpflichtversicherung nachweisen, die Folgeschäden aus der Benützung von Modellflugzeugen einschließt.

2.2 Versicherungsnachweis ist Jährlich einem Vorstandsmitglied zu zeigen und von diesem in das Platzbuch einzutragen.

2.3 Für Personen oder Sachschäden übernimmt der Platzhalter keine wie immer geartete Haftung.

2.4 Der Platzhalter behält sich das Recht vor, allfällige an den Platzhalter gerichtete Schadensansprüche auf dem Rechtsweg vom Verursacher einzufordern.

3. Verhinderung von Unfällen

3.1 Es ist alles zu vermeiden, was zu Unfällen führen könnte. Die Flugschneisen sind während des Flugbetriebes unbedingt freizuhalten.

3.2 Zuschauer dürfen sich nur in dem dafür ausgewiesenen Bereich aufhalten (Eltern haften für ihre Kinder).

3.3 Das An- und Überfliegen von Personen, Personengruppen, in geringer Höhe (Tische, abgestellte Flugmodelle sowie Autos und Häuser) ist unter allen Umständen zu unterlassen.
Wird auf den landwirtschaftlichen Flächen im Flugsektor gearbeitet, ist ein Überfliegen in diesem Bereich strengstens verboten.
Tiefe Überflüge, technische Störungen, Abstürze und Landungen sind laut anzusagen.

3.4 Die Modellpiloten sind verpflichtet vor Inbetriebnahme eines Fernsteuerungssenders zu überprüfen, ob ein anderer Pilot dieselbe Frequenz besitzt. Dies geschieht einzig und allein durch sichtbares Anbringen der Frequenzkluppe. Diese Maßnahme ist auch bei alleiniger Anwesenheit am Platz unbedingt zu treffen. Bei gleicher Frequenz ist unbedingt das Einverständnis herzustellen.

3.5 Das Anfliegen und jegliches mutwilliges Beunruhigen von Tieren ist untersagt.


4 Lärmvorschriften:

4.1 Allgemeines:

Die Benützer des Modellflugplatzes sind verpflichtet, alles technisch Mögliche zu unternehmen, um die Geräuschemission an den Modellen so gering wie möglich zu halten.

4.2 Alle Verbrennerflugmodelle müssen vor dem Erstflug durch den Vorstand zum Zwecke der Lärmmessung abgenommen werden.

4.3 Aus Lärmtechnischen Erwägungen dürfen maximal 2 Verbrennermodelle gleichzeitig betrieben werden.

4.4 Schalldämpfer:

Alle Modelle mit Verbrennungsmotoren (2- u. 4-Takter) müssen mit einer wirksamen Schalldämpfungsanlage versehen sein. Als maximaler Lärmpegel für Flugmodelle werden 90 dB A grundsätzlich festgelegt. Gemessen wird in 3m Abstand im rechten Winkel zur Windrichtung in 1 m Höhe. Kontrollmessungen bzw. Startverbot behält sich der Vorstand ausdrücklich vor.

5. Betriebszeiten:

Liegen keine behördlichen Einschränkungen vor dürfen Flugmodelle mit Elektroantrieb und Segelflugmodelle täglich von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang geflogen werden.
Der Betrieb für Modelle mit Verbrennungsmotoren ist begrenzt auf :
Montag Sonnenaufgang bis Samstag Sonnenuntergang.
Ebenso dürfen Modelle mit Verbrennungsmotor an gesetzlichen Feiertagen nicht in Betrieb genommen werden.
An hohen kirchlichen Feiertagen ist der Flugbetrieb aus Pietätsgründen gänzlich zu unterlassen .In Absprache mit dem Katholischen Pfarrer von Obdach, Mag. Thomas MÖRTL wurde ein Flugverbot für folgende Feiertage vereinbart:
Karfreitag – ganztägig
Ostersonntag – Vormittag
Pfingstsonntag - Vormittag
Fronleichnam – Vormittag
Christtag – Vormittag



6. Flugbetrieb:

Es ist auf die Einhaltung des vorgesehenen Luftraumes unbedingt zu achten.
Die gesetzlich erlaubte Flughöhe ist einzuhalten.
Riskante Flugmanöver sind grundsätzlich verboten.
Modelle mit Verbrennungsmotor haben aus lärmtechnischen Gründen im nordöstlichen Luftraum hinter dem Birkenbichl den zugewiesenen Luftraum.
Mitglieder unter 14 Jahren sollen nur im Beisein einer Aufsichtsperson am Flugbetrieb teilnehmen.
Starts und Landungen sind vom Piloten anzukündigen.
Das Fliegen, Starten, Landen und Schweben hinter den Piloten ist verboten.
Hubschrauber sind, sobald sie aus der Schwebeflugphase heraus sind, Flächenmodellen gleichgestellt.
Das Schweben hat grundsätzlich Nachrang gegenüber dem Fliegen mit Flächenmodellen.
Der Hubschrauberschwebeplatz ist ausschließlich zum stationären Schweben ausgewiesen. Der Hubschrauberpilot hat dafür zu sorgen, dass sich Zuschauer niemals im Gefahrenbereich des Schwebeplatzes befinden.

7. Befolgung von Anweisungen:

Jeder Modellflugpilot und jeder Besucher ist nachweislich (Eintrag in das Platzbuch) über die Platzordnung zu informieren.
Jeder Modellflugpilot und jeder Besucher, der gegen die Platzordnung verstößt wird persönlich zur Verantwortung gezogen.

Den Anweisungen des Platzdienstes ist unbedingt Folge zu leisten.

Bei Benützung durch Nichtmitglieder des Modellflugverein „The Aviators“ OBDACH erfolgt  erstmals eine Verwarnung und Belehrung, im Wiederholungsfalle erfolgt durch den Vorstand Anzeige wegen Besitzstörung.

Obdach ,im Februar 2011

Für den Vorstand
Der Obmann: